Baumpflege und Baumfällung in Wildau, Berlin und Umgebung
Ihre Bäume brauchen wieder Pflege oder müssen gefällt werden? Wir übernehmen fachgerechte Baumpflege und Baumfällungen in Wildau, Berlin und Umgebung – vom Kronenschnitt bis zur Risikofällung.
Auch Bäume dicht an Hausfassaden, Dächern oder Grundstücksgrenzen können wir sicher pflegen und im Bedarfsfall fällen. Dafür setzen wir Seilklettertechnik und Hebebühnen ein; unsere Mitarbeiter sind in der Seilklettertechnik geschult.
Vor jeder Fällung klären wir mit Ihnen, ob der Baum geschützt ist und eine Genehmigung braucht, und achten auf Vogelnester und Baumhöhlen.
Unsere Leistungen rund um den Baum
Baumpflege
- Kronenpflege und Kronensicherung
- Kronenaufbau und Kronenreduzierung
- Ausästungen und Totholzentfernung
- Jungbaumpflege
- Hecken- und Strauchschnitt
- Reinigung von Regenrinnen
Baumfällung
- Fällungen mit Seilklettertechnik
- Fällungen mit der Hebebühne
- Risiko- und Problemfällungen
- Notfällungen
- Entsorgung des Schnittguts
Baumkontrolle
- Sichtkontrolle des Baumzustands
- Eingehende Untersuchung
- Wurzelsuchschachtung
So läuft Ihr Auftrag ab
1
Kostenlose Beratung vor Ort
Wir sehen uns den Baum und seinen Standort an und prüfen, welche Arbeiten nötig sind.
2
Genehmigung und Angebot
Wir klären, ob eine Fällgenehmigung nötig ist, und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot.
3
Sichere Ausführung
Wir sichern den Arbeitsbereich und pflegen oder fällen den Baum mit der passenden Technik.
4
Aufräumen
Schnittgut und Holz entsorgen wir; auf Wunsch fräsen wir den Stubben.
Kostenlose Beratung zu Ihren Bäumen
Schreiben Sie uns, um welchen Baum es geht und was gemacht werden soll. Ein Foto hilft uns bei der ersten Einschätzung – wir melden uns und vereinbaren einen Termin vor Ort.
- Telefon: 03375 / 52 85 900
- E-Mail: info@galabaum-meinke.de
- Bürozeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13 bis 15:30 Uhr
- Einsatzgebiet: Wildau, Berlin und Umgebung
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Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen zur Baumfällung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern.
Wann dürfen Bäume gefällt werden?
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht gerodet oder stark zurückgeschnitten werden (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Für Bäume in gärtnerisch genutzten Grundflächen, also im gepflegten Hausgarten, gilt diese Sperrzeit nicht. Unabhängig davon gelten immer der Artenschutz – einen Baum mit besetztem Nest fällen wir nicht – und die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde, die für viele Bäume eine Genehmigung verlangt. Das prüfen wir vor jeder Fällung für Sie.
Brauche ich eine Genehmigung für die Baumfällung?
Oft ja. Ob ein Baum geschützt ist, regeln Städte und Gemeinden in eigenen Baumschutzverordnungen oder -satzungen. In Berlin sind zum Beispiel Laubbäume, Waldkiefer, Walnuss und Türkische Baumhasel ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe geschützt; zuständig ist das Bezirksamt. Wir prüfen das vor jedem Auftrag für Sie.
Was kostet eine Baumfällung?
Das hängt vor allem von Größe und Standort des Baums ab: Je größer der Baum und je enger die Umgebung – etwa nahe Häusern oder Leitungen –, desto aufwendiger die Fällung. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
Fällen Sie auch Bäume an schwierigen Standorten?
Ja. Mit Seilklettertechnik oder Hebebühne tragen wir auch Bäume dicht an Gebäuden, Dächern oder Grundstücksgrenzen Stück für Stück sicher ab.
Wie kann ich eine Fällung vermeiden?
Regelmäßige Kontrolle und Pflege helfen: Totholz entfernen, die Krone fachgerecht schneiden und den Baum in trockenen Sommern ausreichend wässern. So lassen sich viele Probleme früh erkennen.
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