Ihr Grundstück bereit für den Bau
Sie haben ein neues Grundstück gekauft? Herzlichen Glückwunsch! Bevor gebaut werden kann, muss meist mehr weg als ein einzelner Baum. Wir entfernen den gesamten Baum- und Buschbewuchs und bereiten die Fläche für Ihr Bauvorhaben vor.
Mit Seilklettertechnik fällen wir auch Bäume an schwierigen Standorten. Anschließend roden oder fräsen wir die Wurzelstöcke, damit keine Reste im Boden bleiben, und entsorgen das Material fachgerecht.
Bitte beachten Sie: Fällungen und Rodungen sind vom 1. März bis 30. September nur eingeschränkt erlaubt, und geschützte Bäume brauchen eine Genehmigung. Planen Sie die Baufeldräumung deshalb frühzeitig – wir beraten Sie gern.
Unsere Leistungen bei der Baufeldräumung
Bäume und Bewuchs
- Baumfällung, auch mit Seilklettertechnik
- Entfernen von Büschen und Sträuchern
- Freischneiden verwilderter Flächen
Wurzeln und Boden
- Rodung von Wurzelstöcken
- Stubbenfräsen
- Vorbereitung der Fläche für den Bau
Entsorgung
- Abtransport von Holz und Schnittgut
- Fachgerechte, nachhaltige Entsorgung
- Besenreine Übergabe der Fläche
Einblicke in unsere Arbeit
So läuft die Baufeldräumung ab
1
Kostenlose Beratung vor Ort
Wir sehen uns das Grundstück an und klären, was entfernt werden muss.
2
Genehmigung und Angebot
Wir prüfen, ob Bäume geschützt sind, und schicken Ihnen ein schriftliches Angebot.
3
Räumung
Wir fällen, roden und fräsen – abgestimmt auf Ihren Bauzeitplan.
4
Übergabe
Das Material wird entsorgt, und Sie erhalten eine geräumte Fläche.
Kostenlose Beratung zur Baufeldräumung
Nennen Sie uns kurz Lage und Größe des Grundstücks und wann gebaut werden soll. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin vor Ort.
- Telefon: 03375 / 52 85 900
- E-Mail: info@galabaum-meinke.de
- Bürozeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13 bis 15:30 Uhr
- Einsatzgebiet: Wildau, Berlin und Umgebung
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Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen zur Baufeldräumung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern.
Was gehört zur Baufeldräumung?
Wir entfernen Bäume, Büsche und sonstigen Bewuchs, roden oder fräsen die Wurzelstöcke und entsorgen das Material. Danach ist die Fläche für Ihr Bauvorhaben vorbereitet.
Wann darf ein Baufeld geräumt werden?
Bäume, Hecken und Gebüsch dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Planen Sie die Räumung deshalb möglichst für Oktober bis Februar ein.
Brauche ich eine Genehmigung?
Für geschützte Bäume ja. Welche Bäume geschützt sind, regelt die Baumschutzverordnung oder -satzung Ihrer Gemeinde. Häufig wird die Fällung im Zusammenhang mit der Baugenehmigung geklärt. Wir prüfen das vorab mit Ihnen.
Entfernen Sie auch die Wurzeln?
Ja. Wurzelstöcke roden wir oder fräsen sie aus, damit keine Reste im Boden bleiben.
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