Ein Baum ist krank, steht zu nah am Haus oder muss einem Bauvorhaben weichen? Dann stellt sich die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen er gefällt werden darf. Die gute Nachricht: Die Monate von Oktober bis Ende Februar sind die richtige Zeit dafür. Trotzdem gibt es einiges zu beachten.

Die Schonzeit: 1. März bis 30. September

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und Gebüsche in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu fällen oder stark zurückzuschneiden. So werden brütende Vögel und andere Tiere geschützt. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind auch in dieser Zeit erlaubt.

Wer eine Fällung plant, sollte daher rechtzeitig handeln – am besten schon im Spätsommer, damit alles für die Wintermonate vorbereitet ist.

Baumpflege mit der Hebebühne

Brauche ich eine Genehmigung?

Unabhängig von der Jahreszeit kann ein Baum geschützt sein. Das regeln Städte und Gemeinden in eigenen Baumschutzverordnungen oder -satzungen – mit unterschiedlichen Vorgaben, zum Beispiel:

  • Berlin: Laubbäume, Waldkiefer, Walnuss und Türkische Baumhasel ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe; bei mehrstämmigen Bäumen reicht ein Stamm ab 50 cm. Zuständig ist das Bezirksamt.
  • Wildau: In bebauten Ortsteilen sind Laub- und Nadelbäume ab 50 cm Stammumfang in 1 m Höhe geschützt, einige Arten wie Walnuss oder Eibe schon ab 30 cm.
  • Potsdam und Teltow haben eigene Regelungen mit eigenen Grenzwerten.

Für geschützte Bäume brauchen Sie vor der Fällung eine Genehmigung. Planen Sie dafür etwas Zeit ein. Häufig ist die Genehmigung mit Auflagen verbunden, etwa einer Ersatzpflanzung.

Tiere haben auch im Winter Vorrang

Auch außerhalb der Schonzeit darf ein Baum nicht gefällt werden, wenn darin geschützte Tiere leben – etwa Fledermäuse oder Vögel in Baumhöhlen. Deshalb sehen wir uns jeden Baum vor der Fällung genau an.

Bagger beim Roden eines Wurzelstocks

Sicher fällen – auch an schwierigen Standorten

Steht der Baum nah an Gebäuden, Leitungen oder der Grundstücksgrenze, kann er nicht einfach umgelegt werden. Mit Seilklettertechnik oder Hebebühne tragen wir ihn Stück für Stück ab. Anschließend entsorgen wir Holz und Schnittgut und fräsen auf Wunsch den Stubben aus.

Fazit: Rechtzeitig planen

Wer einen Baum fällen möchte, sollte zuerst klären, ob er geschützt ist, und die Arbeiten in die Monate Oktober bis Februar legen. Wir prüfen das gern für Sie und übernehmen die Baumfällung fachgerecht – oder die Räumung eines ganzen Baufelds.

Sie planen ein Projekt?

Wir beraten Sie gern – kostenlos und unverbindlich bei Ihnen vor Ort. Rufen Sie uns an unter 03375 / 52 85 900 oder schreiben Sie uns.

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