Wenn es schneit oder friert, müssen Gehwege und Zugänge sicher sein. Wer das versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern haftet im schlimmsten Fall, wenn jemand stürzt. Wir geben einen Überblick, worauf Eigentümer und Hausverwaltungen achten sollten.

Wer ist verantwortlich?

In der Regel sind die Eigentümer eines Grundstücks für den Winterdienst auf dem angrenzenden Gehweg und auf den Zugängen verantwortlich. Die genauen Pflichten legen die Städte und Gemeinden in ihren Satzungen fest. Eigentümer können die Aufgabe an Mieter übertragen, wenn das im Mietvertrag klar geregelt ist, oder einen Dienstleister beauftragen.

Winterdienst: Traktor mit Räumschild auf einem Parkplatz

Wann und wie oft muss geräumt werden?

Die Zeiten unterscheiden sich je nach Gemeinde. Üblich ist, dass Gehwege an Werktagen ab dem frühen Morgen und bis in den Abend begehbar sein müssen, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Fällt tagsüber neuer Schnee oder bildet sich erneut Glätte, muss nachgeräumt und nachgestreut werden – je nach Wetter also auch mehrmals am Tag.

Die genauen Zeiten und Breiten finden Sie in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde; in Berlin im Straßenreinigungsgesetz.

Womit darf gestreut werden?

Auf Gehwegen sind in vielen Städten abstumpfende Mittel wie Splitt, Granulat oder Sand vorgeschrieben. Streusalz schadet Bäumen, Pflanzen und Tierpfoten und ist deshalb vielerorts nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Auch hier lohnt ein Blick in die örtlichen Regeln.

Warum sich ein Winterdienst lohnt

Gerade bei Wohnanlagen, Gewerbeflächen oder wenn Sie früh aus dem Haus müssen, ist der Winterdienst schwer selbst zu leisten. Mit unserem Winterdienst räumen und streuen wir Gehwege, Zufahrten und Stellplätze zuverlässig – ohne dass Sie sich um Wetterbericht und Schneeschaufel kümmern müssen.

Für Hausverwaltungen verbinden wir den Winterdienst gern mit der Grünflächenpflege im Rest des Jahres – so haben Sie einen Ansprechpartner für die gesamte Außenanlage.

Fazit: Rechtzeitig vor dem ersten Schnee planen

Klären Sie vor dem Winter, wer bei Ihnen räumt und streut, und besorgen Sie das passende Streumittel. Wenn Sie die Aufgabe abgeben möchten, sprechen Sie uns am besten schon im Herbst an – dann planen wir Ihr Objekt rechtzeitig ein.

Sie planen ein Projekt?

Wir beraten Sie gern – kostenlos und unverbindlich bei Ihnen vor Ort. Rufen Sie uns an unter 03375 / 52 85 900 oder schreiben Sie uns.

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